Die Ballettschule Scarlett Burkhardt
schließt bis einschließlich 31. Januar 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hat am 8. Januar 2021 eine neue Verordnung („Zweite Änderung zur Neunten Verordnung“) erlassen. Im Rahmen dieser neuen Verordnung wird das bisherige Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus nochmals erweitert und zeitlich bis Ende Januar ausgedehnt.
Hiervon ist wiederum auch die Ballettschule Scarlett Burkhardt betroffen. Trotz unserer umfangreichen Hygienemaßnahmen, dem Verbot der Teilnahme von Personen mit grippeähnlichen Symptomen am Unterricht, und den bereits im Unterricht umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung von angemessenen Abständen zwischen den Schülerinnen und Schülern ist die Fortführung des Unterrichts nicht zulässig.
Der Unterricht wird daher bis einschließlich zum Sonntag, 31. Januar 2021, ausgesetzt. Für unsere Schülerinnen und Schüler haben wir Videomaterial für ein kontinuierliches Training zuhause entwickelt, das mehr als zwei Stunden Trainingsmöglichkeiten umfasst. Bitte registrieren Sie sich (kostenlos) auf dieser Website und trainieren Sie auch in dieser Zeit zuhause unter den für Sie bestmöglichen Bedingungen und zu den Zeiten Ihrer Wahl.
Bitte informieren Sie sich über diese Website über den jeweiligen Sachstand zum Unterricht.
Die ausgefallenen Stunden können nach der Wiederaufnahme des Unterrichts selbstverständlich nachgeholt werden.
Sofern möglich, planen wir in 2021 keinen Unterrichtsausfall während der Winterferien vom 8.2.2021 bis 12.2.2021. Wir möchten in dieser Ferienwoche Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten, sofern die Pandemielage dies zulässt.
Beste Grüße, und bleiben Sie gesund